Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Wie protokolliert man KI-Anfragen datenschutzkonform?

Kurzantwort

Protokolliert wird nur, was für Betrieb, Sicherheit und Nachweis erforderlich ist: Zeit, pseudonyme Nutzerkennung, Modell- und Prompt-Version, Status, Tokenzahlen und Korrelations-ID. Vollständige Prompts und Antworten bleiben standardmäßig aus dem Log; falls Inhalte nötig sind, braucht es Zweck, Rechtsgrundlage, Zugriffsschutz und eine feste Löschfrist.

Metadaten zuerst, Inhalte nur begründet

KI-Anfragen können personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse oder besondere Kategorien enthalten. Daher beginnt Logging mit einem Zweckkatalog: Betriebsdiagnose, Sicherheitsüberwachung, Abrechnung oder Qualitätsprüfung werden getrennt beschrieben. Art. 5 DSGVO verlangt unter anderem Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung; Art. 32 verlangt risikogerechte technische und organisatorische Maßnahmen.

Ein minimales Betriebsereignis kann Zeitstempel, pseudonyme Nutzer- oder Dienst-ID, Mandant, Korrelations-ID, Modell- und Prompt-Version, Endpunkt, Tokenzahlen, Laufzeit, Statuscode und Fehlerklasse enthalten. Der Klarname ist dafür oft nicht nötig. Volltext von Eingabe, RAG-Fundstellen und Antwort wird standardmäßig nicht gespeichert. Auch Vektoren oder vermeintlich anonymisierte Prompts sind nicht automatisch frei von Personenbezug.

Wenn Inhaltsproben für Qualität oder Missbrauchsanalyse erforderlich sind, wird das getrennt aktiviert: klarer Zweck, eng begrenzter Nutzerkreis, Verschlüsselung, dokumentierte Rechtsgrundlage, Filter für Geheimnisse und eine feste Löschfrist. Aufbewahrungen wie 30 Tage für Betriebslogs und 90 Tage für Sicherheitsereignisse sind mögliche interne Startwerte, keine gesetzlichen Pauschalfristen. Die Frist muss aus Zweck, Risiko und weiteren Pflichten abgeleitet werden.

Das BSI fordert im Baustein OPS.1.1.5, sicherheitsrelevante Ereignisse angemessen zu protokollieren, sicher zu speichern, auszuwerten und zu entsorgen. Praktisch werden Logzugriffe selbst protokolliert, Rollen getrennt, Übertragungs- und Speicherverschlüsselung eingesetzt und Löschläufe überwacht. Betroffenenrechte, Incident Response und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung müssen die Protokolle einschließen. In Entwicklung und Support werden echte Produktionsprompts nicht ungeprüft kopiert; reproduzierbare Fehlerfälle werden möglichst synthetisch oder redigiert bereitgestellt.

Kernfakten

Standard
Metadaten protokollieren, 0 Volltexte ohne begründete Freigabe
Beispielfristen
30 Tage Betrieb und 90 Tage Sicherheit nur als interne Startwerte
Rechtsrahmen
Art. 5 und Art. 32 DSGVO

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
  1. 01
  2. 02
    OPS.1.1.5 Protokollierung Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  3. 03
    NIST SP 800-53 Rev. 5.1 – Security and Privacy Controls National Institute of Standards and Technology (NIST)

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