Fachwissen für digitale Entscheidungen
Warum nicht einfach Odoo oder Dynamics anpassen lassen?
Kurzantwort
Wann Anpassen die bessere Wahl ist
Eine Standardplattform bringt Dinge mit, die niemand gerne selbst baut: Benutzerverwaltung, Rechtekonzept, Buchhaltungslogik, Steuerkennzeichen, Berichtswesen, Mehrsprachigkeit. Wer das neu entwickelt, bezahlt zweimal für Probleme, die längst gelöst sind.
Anpassen ist die richtige Entscheidung, wenn
- 70 bis 90 Prozent der Anforderungen im Standard bereits abgebildet sind,
- die Abweichungen an den Rändern liegen und nicht im Kern des Datenmodells,
- ohnehin Buchhaltung, Lager oder Fertigung mit abgedeckt werden sollen.
Wo die Rechnung kippt
Der entscheidende Punkt ist nicht der Aufwand für die erste Anpassung, sondern der für jede folgende Hauptversion.
Odoo veröffentlicht jährlich eine neue Hauptversion und pflegt in der Regel die drei jüngsten. Wer nicht mitgeht, verliert Sicherheitsaktualisierungen. Wer mitgeht, muss seine Anpassungen jedes Mal nachziehen. Solange diese als eigene Module über die vorgesehenen Erweiterungspunkte angebunden sind, ist das überschaubar. Wurde stattdessen im Kern geändert, wird jedes Upgrade zu einem eigenen Projekt.
Die Frage an jeden Anbieter lautet deshalb nicht „können Sie das anpassen?", sondern „wie viele Tage kostet mich das nächste Upgrade?"
Lizenz- und Urheberrechtsfragen, die vorher zu klären sind
Odoo besteht aus zwei Teilen: die Community-Fassung steht unter der LGPL v3, die Enterprise-Fassung ist proprietär und abonnementpflichtig. Für Microsoft Dynamics 365 gilt ausschließlich das Abonnementmodell des Herstellers. Die Lizenz bestimmt, was Sie mit dem Code tun dürfen und was mit Ihren eigenen Modulen geschieht.
Zwei Fragen gehören in den Vertrag, bevor die erste Zeile geschrieben wird:
- Wem gehören die Anpassungsmodule? Die Umarbeitung eines Programms ist nach § 69c Nr. 2 UrhG dem Rechtsinhaber vorbehalten, soweit nicht Lizenz oder Gesetz etwas anderes erlauben. Für Ihre eigenen Module gilt: Ohne ausdrückliche Rechteeinräumung erhalten Sie nach dem Zweckübertragungsgrundsatz des § 31 Abs. 5 UrhG nur so viele Rechte, wie der Vertragszweck zwingend erfordert.
- Bekommen Sie den Quellcode Ihrer Module? Bei einer LGPL-Basis ist das naheliegend, bei proprietären Plattformen keineswegs selbstverständlich.
Der ehrliche Vergleich der drei Wege
| Standard unverändert | Standard mit Modulen | Eigenentwicklung | |
|---|---|---|---|
| Startzeit | Wochen | Monate | Monate bis Jahre |
| Laufende Lizenz | ja | ja | nein |
| Upgrade-Aufwand | keiner | wiederkehrend | entfällt |
| Passung zum Prozess | mittel | hoch | vollständig |
| Abhängigkeit | Hersteller | Hersteller und Dienstleister | Dienstleister |
Die Eigenentwicklung hat keine Lizenzkosten und keinen Upgrade-Zwang — dafür tragen Sie die gesamte Wartung selbst. Das ist kein Vorteil, sondern eine Verschiebung.
Kosten
Der Tagessatz der Ouhud GmbH steht unter nach Aufwand – verbindliche Spanne nach dem Erstgespräch, der Rahmen für ein mittleres Vorhaben unter hängt vom Umfang ab – Festpreis nach der Konzeptphase. Im Markt üblich sind für zertifizierte Plattformpartner im deutschen Mittelstand Tagessätze im Bereich von etwa 800 bis 1.400 Euro netto, je nach Anbieter, Region und Spezialisierung.
Wovon wir abraten
Von einer Standardplattform, die zu weniger als der Hälfte passt und mit Dutzenden Modulen zurechtgebogen wird. Das Ergebnis trägt den Wartungsaufwand beider Welten: Lizenzkosten und Upgrade-Zwang der Plattform plus den vollen Entwicklungsaufwand einer eigenen Lösung.
Kernfakten
- Grundsatz
- Odoo Community steht unter LGPL v3, Odoo Enterprise ist proprietär und abonnementpflichtig
- Rechtsgrundlage
- Die Umarbeitung eines Computerprogramms ist nach § 69c Nr. 2 UrhG dem Rechtsinhaber vorbehalten
- Rechtsgrundlage
- Ohne ausdrückliche Rechteeinräumung greift der Zweckübertragungsgrundsatz des § 31 Abs. 5 UrhG
- Grundsatz
- Anpassungen gehören in eigene Module, nicht in den Kern — sonst wird jedes Upgrade ein eigenes Projekt
- Die entscheidende Frage an jeden Anbieter
- wie viele Tage kostet das nächste Upgrade?
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
§ 69c UrhG – Zustimmungsbedürftige Handlungen Bundesministerium der Justiz
-
02
§ 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten Bundesministerium der Justiz